Website, Gesetz, Informationspflicht
Website: Welche Gesetze sind zu beachten?
02.03.2018, Anita Reschreiter & Irina Haas
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Das Internet wird gerne als rechtsfreier Raum gesehen. Das ist jedoch weit gefehlt. Als Website-Betreiber gibt es eine Reihe an Gesetzen, die es zu beachten gilt. Die Wirtschaftskammer Österreich bietet dazu eine hilfreiche Broschüre „So gestalten Sie Ihren Webauftritt gesetzeskonform“, die im Webshop um 18 Euro erhältlich ist. Wir haben wichtige Punkte daraus zusammengefasst. Im Zweifel ist es immer empfehlenswert, einen Rechtsanwalt zur Absicherung und Klärung zu konsultieren.
Internetadresse – Domainrecht
Zu Beginn jeder Homepageentwicklung steht die Erstellung einer Domain. Jede Website benötigt eine Adresse, unter der sie für andere Computer aufzufinden ist. In Österreich erfolgt die Registrierung einer Domain bei der Vergabestelle nic.at. Die Domains werden ganz nach dem Motto „first come, first served“ vergeben. Ist die gewünschte Internetadresse noch frei, kann sie für ein jährliches Entgelt erworben werden. Es ist jedoch trotzdem abzuklären, ob in Rechte Dritter eingegriffen wird. Hier sind Markenrechte, Namensrechte, Titelschutz und Kennzeichenschutz zu berücksichtigen. Achtung: Diese Überprüfung wird von der Registrierungsstelle nicht übernommen, sondern der Website-Betreiber ist selbst dafür zuständig. Eine Einsicht in Markenregister, diverse Branchenbücher oder das Durchsuchen verschiedenster Internet-Suchmaschinen sorgt für Klarheit. Ist ein möglicher Interessenskonflikt vorhanden, sollte immer eine Zustimmung zur Verwendung der Domain von der jeweiligen Person oder dem Unternehmen eingeholt werden, um spätere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Barrierefreiheit – Bundes-Behindertengleichstellungs-Gesetz
Das Ziel des Bundes-Behindertengleichstellungs-Gesetzes ist es, Websites barrierefrei zu gestalten, damit sie auch von Personen mit Beeinträchtigung genutzt werden können. Inhalte sollten somit in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt werden und die Schriftgröße und Kontrast sollen veränderbar sein. Klare Strukturen einer Homepage und die Veränderbarkeit der Farbgebung nimmt auf Personen mit Sehschwäche, beispielsweise Rot-Grün Schwäche, Rücksicht.
Content – Urheberrecht
Bilder, Videos und Musik dürfen nur mit der Zustimmung des Schöpfers online gestellt werden, da diese einen urheberrechtlichen Schutz genießen. Gegebenenfalls können Rechte bei der Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (AKM) erworben werden. Die Nennung des Autors oder Fotografen sollte, falls von diesem gewünscht, angemerkt werden. Auch bei selbst geschossenen Bildern ist Vorsicht geboten. Von den abgebildeten Personen muss vorher ein Einverständnis geholt werden, um die Bilder auf der Website verwenden zu dürfen.
Impressum – Informationspflicht
Jede kommerziell genutzte Website muss einer gewissen Informationspflicht nachgehen. In Österreich wird diese durch mehrere Gesetze geregelt. Unter anderem mit dem E-Commerce Gesetz (ECG), der Gewerbeordnung (GewO), dem Dienstleistungsgesetz (DLG), dem Preisauszeichnungsgesetz (PrAG), dem Datenschutzgesetz (DSG) und dem Mediengesetz (MedienG). Dies macht es für Unternehmen nicht gerade einfach, einen Durchblick zu erlangen. Kommen Website-Betreiber dieser Pflicht jedoch nicht nach oder fehlen bestimmte Informationen riskieren sie eine mögliche Geldstrafe. Die unten folgende Checkliste beinhaltet die grundlegendsten Informationen, die jede kommerziell genutzte Website im Impressum haben muss.
- Name laut Firmenbucheintragung
- Rechtsform
- Anschrift der Niederlassung
- Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail)
- Mitgliedschaften bei der Wirtschaftskammerorganisation
- Gewerbebehörde
- Hinweis auf anwendbare gewerbe- oder berufsrechtliche Vorschriften
- Unternehmensgegenstand
- Berufsbezeichnung
- Firmenbuchnummer
- Firmenbuchgericht
- UID-Nummer
- Spezielle Aufsichtsbehörde
- Mitgliedschaft bei freiwilligen Berufsverbänden
- AGB
Achtung: Das Impressum muss je nach Rechtsform des Unternehmens und Inhalt der Website womöglich noch ausgebaut werden. So ist beispielsweise bei einer Website mit Webshop oder Blog diese Liste noch nicht ausreichend.
Um der Informationspflicht nachzukommen, müssen die Angaben nicht zwingend direkt im Impressum angeführt werden. Es kann auch auf das Branchencenter des Firmen A-Z der Wirtschaftskammer verlinkt werden, wo die entsprechenden Informationen zum jeweiligen Unternehmen hinterlegt sind.
(Quelle: WKO "So gestalten Sie Ihren Webauftritt gesetzeskonform", April 2017)
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